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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ihre Ansprechpartner

Andreas Peiler

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Roland Müller

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseingentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Als Anwälte im Bereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht bieten wir umfassende rechtliche Dienstleistungen für Mandanten, die als Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer oder Verwaltungen agieren. Unser Ziel ist es, die Rechte unserer Mandanten zu schützen, ihre Interessen effektiv zu vertreten und rechtliche Streitigkeiten effizient zu lösen. Dabei legen wir großen Wert darauf, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Bedürfnisse unserer Mandanten berücksichtigen.

Unsere Leistungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  1. Beratung zu Mietverträgen und Leasingvereinbarungen:
    Wir helfen bei der Gestaltung und Überprüfung von Miet- und Pachtverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Dabei achten wir darauf, dass die Verträge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Interessen unserer Mandanten optimal geschützt sind.
  2. Vertretung bei Mietstreitigkeiten:
    Wir vertreten Mieter und Vermieter in allen Arten von Streitigkeiten, die aus dem Mietverhältnis entstehen können, einschließlich Fragen der Mietzahlung, Betriebskostenabrechnungen, Instandhaltungspflichten, Mieterhöhungen und Kündigungsangelegenheiten. Unser Ansatz zielt darauf ab, zunächst außergerichtliche Lösungen zu finden, jedoch vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch entschlossen vor Gericht.
  3. Unterstützung bei Wohnungseigentumsrecht:
    Für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bieten wir Beratung und Vertretung in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Dazu gehören die Teilungserklärung, die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus der Gemeinschaftsordnung, Verwaltungsstreitigkeiten und die Vertretung in Eigentümerversammlungen.
  4. Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen:
    Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Forderungen, wie z.B. ausstehenden Mieten oder Schadenersatzansprüchen, sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
  5. Beratung bei der Immobilienverwaltung:
    Wir beraten professionelle Verwalter und Eigentümer bei der rechtssicheren Ausführung ihrer Verwaltungstätigkeiten. Dies umfasst rechtliche Fragen der Bestandspflege, der Mietnebenkosten, der Modernisierung und Sanierung sowie der Mieterbetreuung.
  6. Vertretung in baurechtlichen und nachbarrechtlichen Angelegenheiten:
    In Zusammenhang mit Miet- und Wohnungseigentumsrecht treten häufig auch baurechtliche und nachbarrechtliche Fragen auf. Wir bieten hierzu Beratung und Vertretung an, um sicherzustellen, dass Bauvorhaben rechtskonform durchgeführt werden und Konflikte mit Nachbarn effektiv gelöst werden.
  7. Verhandlungen und Mediation:
    Wir unterstützen unsere Mandanten bei Verhandlungen mit Mietern, Vermietern und anderen Parteien und setzen uns für die Findung von einvernehmlichen Lösungen ein. Wo möglich und sinnvoll, bieten wir auch Mediationen an, um langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  8. Vertretung vor Gerichten:
    Sollten gerichtliche Auseinandersetzungen unvermeidlich sein, vertreten wir unsere Mandanten vor allen zuständigen Gerichten. Unsere Erfahrung in Gerichtsverfahren ermöglicht es uns, die Interessen unserer Mandanten effektiv und überzeugend zu vertreten.

Ziel unserer Vertretung

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht so zu beraten und zu vertreten, dass sie ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele erreichen können. Wir streben danach, ihnen Sicherheit zu geben und Konflikte schnell und effektiv zu lösen. Durch unsere Fachkenntnis und unser Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse im Immobilienbereich sind wir in der Lage, präventive Beratung zu leisten und unsere Mandanten vor potenziellen Risiken zu schützen.

Sie benötigen unsere Unterstützung?

Rufen Sie uns unverbindlich an: 0 42 21 - 12 72 - 0

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