Rechtliche Vorschriften und Sicherheitsnormen für Elektrofahrräder:

  Pedelec S-Pedelec E-Bike
Gilt rechtlich als Fahrrad Kleinkrafrad Kleinkraftrad
Maximale Motorleistung 250 Watt 500 Watt 500 Watt
Höchstgeschwindigkeit mit Motor 25 km/h 45 km/h 20 km/h
Motorantrieb nur, wenn in die Pedale getreten wird * nur, wenn in die Pedale getreten wird per Griffsteuerung
Allgemeine Betriebserlaubnis nein erforderlich erforderlich
Führerschein nein ja ** ja **
Versicherungspflicht nein Haftpflicht Haftpflicht
Radwegebenutzung Pflicht nur, wenn für Mofas freigegeben nur, wenn für Mofas freigegeben

*   auch mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h.
** Mofa-Prüfbescheinigung oder höhere Führerscheinklasse.
     Vor dem 1. April 1965 Geborene benötigen keinen Führerschein, nur
     einen gültigen Personalauswis.