Guter Rat vom Notar ist nicht so teuer wie gedacht

Ein Notar bekommt weniger Prozente als das Finanzamt oder ein Vermittler.

Bei einem Kaufvertrag über ein Eigenheim, der Gründung einer GmbH, dem Aufsetzen eines Testaments oder wenn ein Erbschein beantragt werden soll - stets schreibt das Gesetz die Beurkundung beim Notar vor. Das kostet Geld - doch längst nicht so viel, wie viele Verbraucher meinen. Vorstellungen, dass die Notarkosten bei ca. 5 Prozent des Kaufpreises einer Immoblilie liegen, sind schlichtweg falsch.

Die Notarkosten sind in einer vom Gesetzgeber festgeschriebenen Kostenordnung geregelt und somit bei allen deutschen Notaren gleich hoch. Sie berechnen sich nach Art der Tätigkeit und nach dem Wert des zu beurkundenden Gegenstandes.

Bei den Notarkosten gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Die Revisoren der Landgerichte kontrollieren regelmäßig, ob der Notar korrekt abgerechnet hat. Hat er zu viel berechnet, muss er die Differrenz zurückzahlen, hat er zu wenig berechnet, muss er diese nachfordern.

Wird beispielsweise eine Immobilie für 200.000 EUR unter Eintragung einer Grundschuld von 80 % des Preises gekauft, muss der Käufer mit rund einem Prozent Notarkosten vom Kaufpreis rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Eintragungen beim Grundbuchamt, die sich auf ungefähr 0,5 Prozent belaufen. Beim Kauf einer Immobilie sollte der Käufer somit ca. 1,5 % des Kaufpreises für Gericht und Notar einkalkulieren.

Bei einem Einzeltestament liegt die Gebühr für den Notar bei einem Reinvermögen von 250.000 EUR mit 432 EUR unter 0,2 % des Vermögenswertes. Hinzu kommt die Gebühr des Amtsgerichts von etwa 0,04 Prozent (108,00 EUR) für die Hinterlegung des Testamentes. Ein Ehegattentestament löst etwa doppelte Gebühren aus. Ein notarielles Testament erspart allerdings in der Regel später die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins - bei Ehegatten für jeden der beiden Todesfälle.

Eine notarielle Vorsorgevollmacht kostet bei einem Reinvermögen von 250.000 EUR etwa 220,00 EUR.

Zu den genannten Notarkosten kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Wer unsicher ist, was die Kosten für Beurkundungen angeht, kann sich zuvor vom Notar genau erklären lassen, wie viel Geld er für seine Tätigkeiten berechnet.

Der Notar ist ein neutraler Berater, der seinen Mandanten hilft, ihre Absichten rechtssicher zu formulieren. Er hat den sichersten, aber auch den kostengünstigsten Weg aufzuzeigen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Er hat die Beteiligten über die rechtliche Bedeutung ihrer Erklärungen und über etwa bestehende Risiken aufzuklären. Verträge und Erklärungen muss er so gestalten, dass die Vermögensinteressen der Beteiligten gesichert bleiben. Macht der Notar einmal einen Fehler, so haftet er dafür. Jeder Notar muss eine Haftplichtversicherung über mindestens 500.000 EUR abschließen. Darüber hinaus unterhalten die Notarkammern Vertrauensschadensversicherungen.