Kurzberatungspauschale

Der juristische Laie vermag Anwaltskosten kaum abzuschätzen. Vor allem wenn er nicht rechtsschutzversichert ist, zögert er daher die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe meist aus Unbehagen über die vermeintlich hohen Kosten solange wie möglich hinaus - oft zu lange! 

Häufig hilft aber schon eine kurze Erstberatung durch einen Rechtsanwalt, um die Rechtssicherheit deutlich zu verbessern. Die erste anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten wird Ihre Entscheidung über die richtige Vorgehensweise erleichtern und gibt Sicherheit.

Wir bieten Ihnen daher zu Ihren Fragen eine Kurzberatung  von maximal 30 Minuten Dauer inklusive Sichtung mitgebrachter Unterlagen an zu einer Pauschale von 65,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Sie erhalten bei dieser Kurzberatung eine Kostenrisikoberechnung unter Einbeziehung aller bekannten und maßgeblichen Faktoren wie Erfolgsaussichten, Streitwert, anfallende Anwaltsgebühren und eventueller Gerichtskosten. Sie können dann Ihre Entscheidung über die Weiterverfolgung bzw. die Geltendmachung des Anspruchs auf Basis der Ihnen an die Hand gegebenen Informationen treffen.

Sie riskieren also bei der Entscheidung, uns zu konsultieren, zunächst nur die klar kalkulierbaren Kosten der Kurzberatungspauschale, egal ob sich die Angelegenheit durch die Erstberatung bereits erledigt, die Erfolgsaussichten für die Weiterverfolgung der Sache zu gering oder die Kostenrisiken zu hoch erscheinen.

Ist die Angelegenheit wegen ihres Umfangs oder ihrer Komplexität nicht im Rahmen einer Kurzberatung zu erledigen, informieren wir Sie bevor weitere Kosten entstehen, damit Sie frei und ohne unkalkulierbares Kostenrisiko entscheiden können, ob wir die Angelegenheit weiter bearbeiten sollen. Bei Unterschreiten der gesetzlichen Gebühr wird die Kurzberatungspauschale gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusätzlich herabgesetzt.

Entscheiden Sie sich dahingehend, dass wir Ihren Fall weiter bearbeiten sollen, wird die Kurzberatungspauschale auf nachfolgend anfallende Anwaltskosten voll angerechnet und bei einem obsiegenden Urteil - soweit möglich - auf die Gegenseite abgewälzt.